Brandschutzordnung nach DIN 14096 – einfach online beauftragen

Eine Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile: A, B und C.
Teil A ist als Aushang im Gebäude anzubringen. Teil B richtet sich an die Mitarbeiter. Teil C richtet sich an Brandschutzbeauftragte.

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Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 – Muster
Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 – Muster

Informationen zur Brandschutzordnung

Teil A, B und C


Die Brandschutzordnung in öffentlichen Gebäuden oder Betrieben – Eine kurze Erläuterung und Hinweise zu ihrer Wichtigkeit:

Unter einer Brandschutzordnung versteht man gemeinhin Verhaltensregeln für Personen innerhalb eines öffentlichen Gebäudes oder privaten Betriebes für den konkreten Brandfall. Unter diese Verhaltensregeln fallen ebenso – etwa im Rahmen einer Hausordnung – effektive Präventivmaßnahmen, die Brände von vornherein verhindern sollen, und insbesondere von Mitarbeitern, aber auch von Besuchern zu befolgen sind.

In Deutschland ist die jeweilige Erstellung der Brandschutzordnung für öffentliche oder private Gebäude bislang nicht bundeseinheitlich geregelt. Es gelten hingegen die gültigen Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer. Diese werden alle zwei Jahre auf den neusten Stand gebracht und sollten dann auch im jeweiligen Gebäude ihre Berücksichtigung finden.
Der Unternehmer, oder Vorstandsvorsitzende der Arbeitsstätte ist laut der Brandschutzordnung in jedem Fall zum Aushängen der Ersten-Hilfe- und Rettungseinrichtungen im Gebäude verpflichtet. Gegebenenfalls sollten diese Informationen auch in mehrsprachigen Ausführungen den Mitarbeitern, bzw. Besuchern der Einrichtung zur Verfügung gestellt und gut sichtbar aufgehangen werden. Insbesondere besonders frequentierte Orte wie Hauseingänge, Aufzüge oder Flure eignen sich dazu am besten.

In der Brandschutzordnung ist ebenso geregelt, dass auch ein Feuerwehrplan nach DIN 14095, auch bekannt unter dem Namen Brandschutzplan, für ein öffentliches Gebäude oder privates Unternehmen erstellt werden muss. Er zielt darauf ab, den Einsatz der Feuerwehr schneller und wirkungsvoller zu gestalten und soll die feuerwehrrelevanten Gegebenheiten des Gebäudes wiedergeben. Dazu kann zum Beispiel die Kenntlichmachung der Lagerung von möglichen Gefahrstoffen im Gebäude gehören. Aber auch Feuerwehrzufahrten, die Lage der Brandmeldezentrale oder ein eventueller Feuerwehraufzug sollten im Feuerwehreinsatzplan vermerkt werden. Gesonderte Rettungspläne, die wiederum Aufschluss über Rettungswegpläne geben, sind ebenso notwendige Informationen für die Feuerwehr, aber im besonderen Maße für die Rettungsmannschaften.

Die Funktion von Feuerwehreinsatzplänen ist nicht zu unterschätzen. Denn schon auf dem Weg zum brennenden Gebäude wird die Einsatzleitung der Feuerwehr mit wertvollen Informationen versorgt, die sogar Leben retten können. Je nach Art des Gebäudes sollten der Feuerwehr auch die aktuellsten Zimmerpläne zur Verfügung gestellt werden.

Eine Brandschutzordnung gliedert sich dabei in drei Teile A bis C und ist dabei an alle Personen gerichtet, die sich im Gebäude aufhalten (Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096-1), an alle Mitarbeiter (Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096-2) oder sofern vorhanden an alle Sichherheitsbeauftragten (Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096-3 ). Im folgenden Text wird dabei der Schwerpunkt insbesondere auf die Brandschutzordnung Teil A gelegt.

Die Brandschutzordnung Teil A

Die Brandschutzordnung Teil A, auch bekannt unter DIN 14096-1, richtet sich an alle Personen, die sich in dem jeweiligen öffentlichen Gebäude oder einem Betrieb aufhalten und soll für diese ein Leitfaden im akuten Brandfall darstellen. Zu diesem Zweck überschreitet die Brandschutzordnung Teil A keine DIN-A4-Seite und sollte mit Hilfe der gängigen Sicherheitssymbole, welche auch im Gebäude verteilt anzubringen sind, die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall kurz und knapp erklären.
Die Brandschutzordnung Teil A sollte dabei an mehreren Stellen des Gebäudes für alle gut sichtbar angebracht sein. Dazu eignen sich zum Beispiel Hauseingänge, Aufzüge, Treppenhäuser oder Flure. Gegebenenfalls sollte die Brandschutzordnung Teil A dabei den Besuchern des Gebäudes auch in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden.

Die gängigen Verhaltensregeln laut der Brandschutzordnung Teil A

Üblicherweise fordert die Brandschutzordnung Teil A Personen dazu auf, im Brandfall zunächst Ruhe zu bewahren. Danach erläutern die Punkte 1 bis 3, wie man sich im konkreten Brandfall zu verhalten hat und sind schematisch – der besseren Übersicht halber – in drei Handlungsanweisungen unterteilt.
In einem ersten Schritt werden die Personen dabei dazu aufgefordert, den Brand zu melden. Dazu kann zum einen der Druckknopfmelder für den Hausalarm betätigt, oder direkt unter der 112 die Feuerwehr verständigt werden. Als Orientierung können auf der Brandschutzordnung Teil A die Fragen: Wer meldet?; Wo ist etwas passiert?; Was ist passiert?; Wie viele sind Betroffen, bzw. verletzt? als Gesprächsleitfaden mit der Feuerwehr dienen. Die Feuerwehr ist dann üblicherweise nicht nur schnell, sondern vor allem gut über die Situation informiert, so dass sie wiederum entsprechende Maßnahmen einleiten können.

In einem zweiten Schritt sollte die Brandschutzordnung Teil A die Personen darauf hinweisen, sich selbst in Sicherheit zu bringen, indem sie den gekennzeichneten Fluchtwegen im Gebäude folgen. Diese sind durch das übliche grüne Hinweissymbol mit einem weißen Pfeil im Gebäude deutlich zu machen, welche auch auf der Brandschutzordnung Teil A unter diesem Schritt zu sehen ist. Weitere Flucht- und Rettungspläne, welche ebenfalls gut sichtbar im Gebäude aufzuhängen sind, sollten darüber hinaus weitere wichtige Orientierungshilfen bieten, um das Gebäude möglichst schnell zu verlassen.

Bei der Flucht ins Freie sollten auch gefährdete Personen gewarnt und Hilflose Menschen mitgenommen werden. Gegebenenfalls sind insbesondere in Schulen oder auch Krankenhäusern Sammelplätze mit einem grünen Hinweisschild gekennzeichnet. Die gekennzeichneten Sammelplätze sollten, sofern vorhanden, von den zu flüchtenden Personen aufgesucht werden. Auf den Sammelplätzen folgen sodann weitere Anweisungen, die strikt zu befolgen sind.
In einem dritten Schritt sollten die sich bereits in Sicherheit befindenden Personen, sofern möglich, einen Löschversuch unternehmen. Dazu sollten die dafür vorgesehenen Feuerlöscher im Gebäude laut Anweisung benutzt werden. Feuerlöscher sind mit dem gängigen roten Feuerlöscherhinweis gekennzeichnet und rasch auffindbar. Je nach Standort eines Feuerlöschers kann und sollte ein Löschversuch des Brandes auch von einer fliehenden Person unternommen werden.

Die äußerliche Form der Brandschutzordnung Teil A

Die Brandschutzordnung Teil A sollte nicht nur an besonders frequentierten Plätzen des Gebäudes angebracht werden, sondern auch schon durch ihre äußerliche Aufmachung auffallen und möglichst bereits vor einem Brandfall auf sich aufmerksam machen und zur Information gelesen werden.
Zu diesem Zweck wird die Brandschutzordnung Teil A durch einen breiten, roten Kasten in seiner Wichtigkeit betont. Die gut lesbare Überschrift “Verhalten im Brandfall” sollte knapp das Thema andeuten und die Personen auf die kommenden gängigen Verhaltensregeln im Brandfall hinweisen. Diese Verhaltensregeln sind wiederum schrittweise, möglichst kompakt, verständlich und vor allem übersichtlich zu halten. Dazu helfen vor allem die geläufigen Sicherheitssymbole, die ggf. auch für Analphabeten als nützliche Orientierung im Brandfall dienen.
Die Erstellung von Brandschutzordnungen wird von kompetenten und erfahrenen Unternehmen angeboten.

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