Tuscheteam liefert eine technische Planungsgrundlage. Diese Seite hilft bei der Entscheidung, ob eine solche Arbeitsdatei genügt oder ob Sie eine amtliche Unterlage bestellen müssen.
Der Kernunterschied
Ein amtlicher Katasterauszug stammt von der zuständigen Stelle oder dem dafür vorgesehenen Landesportal. Er kann je nach Zweck besondere formale Anforderungen erfüllen.
Die Tuscheteam-Ausgabe ist eine nicht amtliche Arbeitsdatei. Sie hilft bei Vorprüfung, CAD-Import und Abstimmung, ersetzt aber keine amtliche Bescheinigung.
Wann ein amtlicher Auszug nötig ist
Ein amtlicher Auszug ist naheliegend, wenn ein Amt, ein Notar, ein Kreditinstitut oder ein Bauverfahren ihn ausdrücklich verlangt. In solchen Fällen zählt nicht nur der Karteninhalt, sondern auch Herkunft und Form der Unterlage.
Die Bayerische Vermessungsverwaltung beschreibt den Katasterauszug zur Bauvorlage als Kombination aus Flurkarte und Eigentümerverzeichnis des beplanten Grundstücks und der benachbarten Grundstücke. Diese Eigentümerangaben liefert Tuscheteam nicht.
Wann eine Planungsgrundlage reicht
Für Skizzen, Vorprüfungen, interne Abstimmungen, technische Zeichnungen und CAD-Vorbereitung reicht oft eine nicht amtliche Grundlage. Entscheidend ist, dass keine Stelle einen formalen Nachweis verlangt.
Die Tuscheteam-Datei ist nützlich, wenn Sie schnell ein lesbares PDF oder eine CAD-Grundlage brauchen und keine Eigentümerdaten, Beglaubigung oder Grenzfeststellung benötigen.
Sauber gegenüber Dritten benennen
Bezeichnen Sie die Datei in Projektunterlagen als nicht amtliche Planungsgrundlage. So vermeiden Sie Missverständnisse bei Behörden, Bauherren, Planern und Nachbarn.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie die anfordernde Stelle vorab nach dem benötigten Dokumenttyp. Eine kurze Klärung spart mehr Zeit als ein später nachgereichter amtlicher Auszug.
| Fall | Passender Weg |
|---|---|
| CAD-Vorprüfung | Tuscheteam-Planungsgrundlage |
| Eigentümerverzeichnis | zuständige Katasterstelle |
| Beglaubigung | zuständige Katasterstelle |
| Grenzfeststellung | Vermessungsstelle |
Häufige Fragen
Ist ein Katasterauszug dasselbe wie eine Flurkarte?
Die Begriffe werden im Alltag oft gemischt. Amtliche Inhalte und Bezeichnungen hängen vom Bundesland und vom Zweck ab.
Kann Tuscheteam eine beglaubigte Flurkarte liefern?
Nein. Beglaubigte Unterlagen erhalten Sie über die zuständige Stelle.
Sind Eigentümerdaten enthalten?
Nein. Eigentümerdaten sind nicht Bestandteil der Tuscheteam-Ausgabe.
Darf ich die Datei meinem Planer geben?
Ja. Für Planung, CAD-Abstimmung und Vorprüfung ist die Datei gedacht.
Was gilt bei Bauanträgen?
Prüfen Sie die Anforderungen der zuständigen Stelle. Häufig sind amtliche Unterlagen oder besondere Bauvorlagen erforderlich.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bayerische Vermessungsverwaltung: Flurkarte
- Bayerische Vermessungsverwaltung: Bauvorlage
- GeodatenOnline Bayern: ALKIS-vereinfacht WFS
Fachlich geprüft am .